neue Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze der PKV in 2016
Die Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung, welche für Angestellte die sich privat krankenversichern möchten, das Jahresgehalt vorgibt, ab welchem Jahresgehalt eine private Krankenversicherung möglich ist, ist in diesem Jahr (2016) auf 56.250,00 Euro jährlich gestiegen. In 2015 lag diese Grenze noch bei 54.900,00 Euro.
Die Beitragsbemessungsgrenze, an welcher sich der maximale Krankenversicherungsbeitrag bemisst, hat sich ebenfalls zum 01.01.2016 erhöht auf 50.850,00 Euro. Sie ist somit gegenüber der alten Beitragsbemessungsgrenze in 2015 in Höhe von 49.500,00 Euro um 1.350,00 Euro jährlich gestiegen.
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